Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:
- dem Kunden (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, nachfolgend „Auftraggeber"), und
- dem Anbieter von Tourenplan.app (Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO, nachfolgend „Auftragnehmer").
Dieser AVV ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und tritt mit der Registrierung des Kunden in Kraft.
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Plattform Tourenplan.app.
- Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (AGB). Nach Vertragsende gelten die Löschfristen gemäß § 10 dieses AVV.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Tourenplanungssoftware, insbesondere:
- Speicherung und Verwaltung von Klienten-/Gästedaten
- Tourenplanung und -optimierung
- Fahrer- und Fahrzeugzuordnung
- Benutzerverwaltung und Zugangskontrolle
- Kommunikation (E-Mail-Benachrichtigungen)
- Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
| Kategorie |
Datenarten |
| Stammdaten der Benutzer |
E-Mail-Adresse, Name/Nickname, Rolle |
| Klienten-/Gästedaten |
Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, Pflegegrad, Abhol-/Bringzeiten, Abwesenheitszeiten, Tourenhinweise |
| Fahrerdaten |
Name, E-Mail, GPS-Standort (soweit aktiviert), Tourenzuordnung |
| Fahrzeugdaten |
Kennzeichen, Bezeichnung, GPS-Standort |
| Nutzungsdaten |
Anmeldezeitpunkte, IP-Adressen (Audit-Log), Sitzungsdaten |
§ 4 Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter des Auftraggebers (Benutzer der Plattform)
- Klienten/Gäste/Pflegebedürftige (Personen, die in den Touren erfasst werden)
- Fahrer und Koordinatoren
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats dazu verpflichtet.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (siehe § 7).
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.
- Aktuelle Unterauftragsverarbeiter:
| Dienstleister |
Zweck |
Standort |
| Hetzner Online GmbH |
Server-Hosting, Datenspeicherung |
Deutschland (Nürnberg/Falkenstein) |
| Brevo (Sendinblue GmbH) |
Transaktions-E-Mails (SMTP) |
Deutschland / EU |
| Stripe Payments Europe Ltd. |
Zahlungsabwicklung |
Irland (EU) |
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jedem Unterauftragsverarbeiter die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt werden wie in diesem AVV.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
Vertraulichkeit
- Vollständige TLS/SSL-Verschlüsselung aller Datenübertragungen (HTTPS, HSTS)
- Datenbankisolierung: Jeder Kunde erhält eine eigene, physisch getrennte Datenbank
- Passwörter werden ausschließlich als bcrypt-Hash gespeichert
- Zugriff auf Serverdaten nur über SSH mit Key-Authentifizierung
- CSRF-Schutz für alle schreibenden Operationen
Integrität
- Audit-Logging aller sicherheitsrelevanten Aktionen (Login, Datenänderungen, Passwortänderungen)
- Rate-Limiting zum Schutz vor Brute-Force-Angriffen
- Eingabevalidierung und Prepared Statements gegen SQL-Injection
- Content-Security-Header (X-Frame-Options, X-Content-Type-Options, XSS-Protection)
Verfügbarkeit
- Regelmäßige automatische Datenbank-Backups
- Überwachung der Serverinfrastruktur (Monitoring)
- Offline-Modus in der App zur Verhinderung von Datenverlust bei Netzwerkausfällen
Belastbarkeit
- Rate-Limiting auf Webserver-Ebene (max. 30 Req/s pro IP)
- PHP-FPM Prozessmanagement für stabile Performance
- Firewall-Konfiguration (UFW) auf Serverebene
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich (idealerweise innerhalb von 24 Stunden) über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
- Die Meldung enthält mindestens:
- Art der Verletzung
- Betroffene Datenkategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen
- Wahrscheinliche Folgen
- Ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen
§ 9 Rechte der betroffenen Personen
- Werden Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln bei der Erfüllung der Betroffenenrechte. Hierfür stellt die Plattform eine Datenexport-Funktion bereit.
§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten
- Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten nach einer Karenzzeit von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Der Auftraggeber kann innerhalb der Karenzzeit einen vollständigen Datenexport über die Plattform oder per Anfrage an support@tourenplan.app anfordern.
- Die Löschung wird dokumentiert und auf Anfrage bestätigt.
§ 11 Kontrollrechte
- Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der in diesem AVV getroffenen Vereinbarungen zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
- Kontrollen können in Form von Auskünften, Einsichtnahmen in Dokumentationen oder (nach vorheriger Abstimmung) Vor-Ort-Prüfungen erfolgen.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Dieser AVV unterliegt deutschem Recht.
- Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der AVV im Übrigen wirksam.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Bestimmungen dieses AVV bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen vor.
Hinweis: Dieser AVV tritt automatisch mit Ihrer Registrierung bei Tourenplan.app in Kraft. Für Rückfragen oder Anpassungswünsche kontaktieren Sie uns unter support@tourenplan.app.